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Voraussetzungen:
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Der Betreiber eines öffentlichen Telefonnetzes (nach § 35
Abs. 1 TKG) kann von einem Zusammenschaltungspartner die
Anbindung an einem weiteren Ort verlangen, wenn zu erwarten
ist, dass durch den Verkehr aus und in den Grundeinzugsbereich
dieses Ortes (Ort der Kategorie A nach Anlage F) mindestens
zwei Anschlüsse ausgelastet werden können. Dies entspricht
einem Angebot von 48,8Erlang bei einem Verlust von 1%.
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Feststellung:
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Zur Feststellung führt der Betreiber Verkehrsmessungen durch.
Hierbei wird der gesamte Verkehr, der an dem gemessen Ort
der Zusammenschaltung zwischen den Parteien fließt, wie folgt
gemessen:
- Die Verkehrsmessung erfolgt beginnend an einem Samstag
über jeweils neun aufeinander folgende Tage.
- Dabei wird jeweils ein Mittelwert nach ITU für diese Tage
auf Basis von Viertelstundenwerten ermittelt. Der höchste
Mittelwert für eine zusammenhängende Stunde in der Zeit
von 9 bis 21 Uhr ist für die Feststellung maßgeblich
(Hauptverkehrsstunde).
- Für die Hauptverkehrsstunde erfolgt eine Zuordnung des
Verkehrs zu den jeweiligen Grundeinzugsbereichen. Die
von
dem Zusammenschaltungspartner nachgefragten Dienste,
die nicht ursprungsnah übergeben werden, bilden den
Verkehrswert. Eine Übergabe ist ursprungsnah, wenn der
Ursprung der Verbindung im selben Grundeinzugsbereich
wie der Übergabeort liegt.
- Der Schwellenwert wird erreicht, wenn der Verkehrswert
für den Verkehr aus und in einen Grundeinzugsbereich
48,8 Erlang bei mindestens 200 Belegungsversuchen
überschreitet.
- Die Ergebnisse jeder Verkehrsmessung zur Feststellung
der Schwellenwertüberschreitung sind der Antragstellerin
unverzüglich mitzuteilen.
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Frage:
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Warum wird hier was geregelt?
- Es geht ausschließlich um wirtschafliche Interessen!
- Sinnvoll: Berechtigung für weiteren Netzübergabepunkt
vom Netzbetreiber mit A = 48,8Erlang (für N = 60Ltg
und B = 0,1) sinnvoll.
- Stand: Verpflichtung für weiteren Netzübergabepunkt zum
Netzbetreiber mit A = 223,6Erlang (für N = 240Ltg und
B = 0,1) sinnvoll.
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Erläuterungen:
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Bei der Zusammenschaltung handelt es sich um eine physikalische
Netzverbindung.
→ Kleinstes System: PCM30 mit 30 Gesprächskanälen, auch als
2-Mbit/s-System bekannt.
→ Kleinster NÜP mit 2 × 2-Mbit/s-Systemen
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Schwellenwert:
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Bei einem akzeptierten Verlust von B = 1% kann mit der
Erlang-B-Formel der maximale Verkehrswert bestimmt werden
→ Bei einem Angebot von A = 49,64Erlang verdoppelt sich die
Verlustwahrscheinlichkeit, bzw. es ist