16.5 Schutzerdung

Maßnahme:

Erdung aller Metallteile der Anlage. Der Erdungswiderstand soll so bemessen werden, dass die entsprechende Sicherung im Fehlerfall anspricht.

Wirkung:

Durch die Erdung soll die Spannung im Fehlerfall 50 V nicht überschreiten. Zusätzlich soll eine Unterbrechung der Spannung durch die Sicherung erfolgen.

Werte:

Wenn eine Schutzerdung␣schützen soll, dann muss für den Erdungswiderstand z.B. bei einer 15 A-Leitungssicherung gelten

REs ≤  50-V-=  --50-V---=  0,68Ω
        IA     4,9 ⋅ 15 A
(16.5.1)

Praxis:

Über Wasserrohnetz zu erreichen, ansonsten ist der Erdungswiderstand oft größer als 2 Ω und eine Schutzerdung damit nicht mehr möglich.